Ein wichtiger Hinweis zum neuen Masernschutzgesetz, welches ab 1. März 2020 in Kraft getreten ist: Hierzu benötige ich von allen „alten“ Kindern den Impfpass, um den Impfstatus ins Formblatt eintragen zu können. Bitte ab Montag, 14. September im Büro vorbeikommen!
Danke für Ihre Mithilfe.